Dieses Programm richtet sich an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Jugendeinrichtungen.
Mit Hilfe dieses Förderprogramms will das BMU dazu beitragen, sowohl akute klimatische Belastungen in den sozialen Einrichtungen abzumildern als auch eine umfassende Vorbereitung auf zukünftige klimatische Veränderungen zu ermöglichen. Dies dient auch dazu, die Bedingungen für die Arbeit und Betreuung in sozialen Einrichtungen zu verbessern und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie Pflegebedürftige oder chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen, zu schützen. Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Gefördert werden folgende Bausteine zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen des Klimawandels
- strategische Beratungsleistungen
- Erstellung umfassender Konzepte
- investive Maßnahmen
- Informationskampagnen
- Bildungsangebote
Förderfähig sind:
- Maßnahmen am Gebäude
- Maßnahmen im Gebäude
- Maßnahmen im Umfeld des Gebäudes
Förderquoten:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung, wie insbesondere Kommunen: bis zu 80 oder 90 Prozent
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit wirtschaftlicher Betätigung: bis zu 75 Prozent
Förderzeitraum: 2020-2023
Fristen: Das nächste Antragsfenster ist vom 1. bis 28. Februar 2021 geöffnet. Weitere Antragsfenster sind sowohl für 2021 als auch in den Folgejahren vorgesehen.