Fördermaßnahme
Mittels einer Anschubfinanzierung über die Projektlaufzeit von drei Jahren möchte die Gemeinde den Bedarf und die Inanspruchnahme für eine sogenannte Kümmer*In austesten. Es soll eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle geschaffen werden, mit einem Stundenumfang von 19,5 Stunden.
Ausgangslage
Borsfleth gehört mit seinen 715 Einwohnern zum Amt Horst-Herzhorn. Zwar liegt das Durchschnittsalter der Borsflether (44,10 Jahre) noch unter dem Landesdurchschnitt (45,4). Der Anteil der Senioren in der Gemeinde wird jedoch weiter steigen. Ihr Wunsch ist es, in der Gemeinde möglichst lange Wohnen zu können und am Gemeinschaftsleben teilzuhaben. Für die Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und die ärztliche Versorgung sind die Einwohnerinnen und Einwohner vor allem auf die Versorgungsstandorte Krempe und Glückstadt angewiesen. Das ÖPNV-Angebot ist zurzeit noch eingeschränkt und vorwiegend auf den Schülerverkehr ausgerichtet. Daher wird die unterstützende Mobilität für ältere Menschen immer wichtiger.
Die Gemeinde ist über das Kümmerinmodell der Gemeinde Neuenbrook informiert und sieht auch in der eigenen Gemeinde Bedarf für die Einrichtung einer entsprechenden Stelle. Dieser Bedarf wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Ortsentwicklungskonzeptes bestätigt.
Entwicklungsziele
• Verbesserung des Angebots für Senioren und Seniorinnen in der Gemeinde
• Aufbau eines neuen nachhaltigen Unterstützungsangebotes
Wirkung der Maßnahme
Im Sinne der Daseinsvorsorge hat sich die AktivRegion Steinburg zum Ziel gesetzt, Angebote der Daseinsvorsorge nachhaltig zu etablieren. Die Fördermaßnahme 4: „Betreuung und Versorgung von älteren Menschen unterhalb der „Pflegegrenzen“ ist ein Ansatz, um den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen. Die Etablierung einer Kümmer*in-Stelle fällt unter diese Fördermaßnahme. Das Projekt trägt zur Zielerreichung für neu geschaffene Angebote im Kernthema bei.