Fördermaßnahme
Die Gemeinde plant den Abriss des im Gemeindebesitz befindlichen Altgebäudes (Hauptstraße 11), um den Neubau des multifunktionalen Gebäudes zu ermöglichen.
Ausgangslage
Die Gemeinde Neuenbrook plant die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes im Innenbereich der Gemeinde. Die Maßnahme wurde im Ortsentwicklungskonzept als Schlüsselmaßnahme ausgearbeitet.
Auf dem geplanten Standort ist bereits das Gemeindehaus sowie die Fahrzeughalle errichtet worden. Bislang steht dort auch noch das ehemalige Gemeindehaus, welches nun abgerissen werden soll, um den Neubau des multifunkti-onalen Gebäudes zu ermöglichen.
Gemäß § 63 (III) Nr. 2 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH) ist die Beseitigung freistehender Gebäude der Gebäudeklasse 1 - 3 verfahrensfrei. Bei dem ehemaligen Gemeindehaus handelt es sich um die
Gebäudeklasse 3 gemäß § 2 (IV) Nr. 3 LBO SH.
Entwicklungsziele
Im Plangebiet ist die Errichtung des multifunktionalen Gebäudes vorgesehen, welches der Freiwilligen Feuerwehr als Sanitär- und Umkleideraum sowie als Gruppen- und Schulungsraum zur Verfügung stehen soll. Insbesondere die Gruppen- und Schulungsräume im Obergeschoss sollen sowohl der Jugend-Feuerwehr als auch den Kindern und Jugendlichen aus der Gemeinde und Umgebung als Treffpunkt zur Verfügung gestellt werden.
Wirkung der Maßnahme
Damit möchte die Gemeinde ein erweitertes Angebot in der Daseinsvorsorge für die Kinder und Jugendlichen, die Dorfgemeinschaft sowie für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr schaffen. Voraussetzung für den Bau am gleichen Standort ist der Abriss des Altgebäudes.
Der Dorfmittelpunkt der Gemeinde Neuenbrook wird mit einem Multifunktionsgebäude attraktiv ausgebaut. Das Projekt unterstützt die Ziele des Kernthemas Daseinsvorsorge, da die Grundstücksherrichtung Investitionen im Ortskern auslöst.